Es bestand eine gewisse Unsicherheit darüber, ob der Inhalt der am 11. März veröffentlichten Pressemitteilung eine gegebene oder eine Empfehlung ist.
LVAD.nl hat das National Health Care Institute kontaktiert, von dem die Pressemitteilung gesendet wurde. Dies ist ihre Antwort:
Thema: RE: Brief
Datum: 5. August 2015, 08:58:04 Uhr EDT
Auf: "'LVAD.nl'"
Frau Verbraak,
Sie können sich beziehen der Brief und der Bericht die ich gesendet habe. Sie können es nicht offizieller und formeller bekommen. Übrigens ist es nicht ungewöhnlich, dass Versicherer Schwierigkeiten mit einer solchen „Interpretation“ haben, weil sie diese Form der Pflege oft nicht gekauft haben. Aber wirklich: Wenn ein solcher Brief verschickt wird, ist diese Form der Pflege „versicherte Pflege im Grundpaket“.
Mit freundlichen Grüßen,
Kees ……
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Um auf der sicheren Seite zu sein, habe ich auch das VWS-Ministerium um diese Antwort gebeten:
Thema: Unterstützen Sie das Herz im Basispaket
Datum: 13. August 2015 13:54:40 MESZ
Auf:
Sehr geehrte Frau Verbraak,
Danke für deine Nachricht. Wie schön zu hören, dass es Ihnen dank eines unterstützenden Herzens gut geht.
Mit der Interpretation des National Health Care Institute (ZiNL) vom 27. Februar 2015 wurde das Stützherz oder die (linken) ventrikulären Hilfsgeräte ((L) VADs) in das Basispaket aufgenommen.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass jetzt viel mehr Menschen Anspruch auf ein Unterstützungsherz haben. Während Sie auf Ihrer Website schreiben, sind nur Patienten mit Herzinsuffizienz im Endstadium berechtigt, basierend auf einer sorgfältigen Auswahl durch die Ärzte.
Und das passiert nur in wenigen Universitätskliniken, weil alle Voraussetzungen für diese komplexe (Nach-) Versorgung richtig geregelt sein müssen.
Teilweise dank der wissenschaftlichen Forschung in diesen UMCs und der Qualitätskriterien der Berufsgruppen hat ZiNL festgestellt, dass das Unterstützungsherz die Anforderungen für die Aufnahme in das Basispaket erfüllt.
Ich vertraue darauf, dass ich Sie ausreichend informiert habe.
Mit freundlichen Grüßen,
Indra ……… ..
Informationsbeauftragter
Kommunikationsabteilung
Ministerium für Gesundheit, Wohlbefinden und Sport
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